Klassenpflegschaftsvorsitzende sind Vermittler zwischen Eltern und Lehrern. Außerdem sind sie Mitglieder der Schulpflegschaft, die wiederum Vertreter in die Schulkonferenz entsendet. In diesem wichtigsten schulinternen Gremium können also auch Eltern über wesentliche Maßnahmen innerhalb der Schule mitentscheiden.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat zum Thema Elternmitwirkung eine Broschüre herausgegeben:
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und den Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern. Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter.
Sie arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen. Weiterhin sind sie gewählte Mitglieder der Schulkonferenz, die das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule ist. Dort arbeiten Elternvertreter, Lehrervertreter sowie die Schulleitung zusammen.
Für die Fragen, Wünsche, Anregungen oder Probleme der Eltern unserer Schule haben sie ein offenes Ohr.
Über die Gremien der Klassen- und Schulpflegschaft hinaus, gibt es viele Möglichkeiten das Schulleben aktiv mitzugestalten: